Schwimmende Geräte in der Binnenschifffahrt

In der Sportbootführerschein Ausbildung wird jeder Schüler mit schwimmenden Geräten konfrontiert und muss anhand von Piktogrammen die Prüfungsfragen lernen. Spätestens in Praxis wird sich jeder von uns früher oder später mit dem Thema „schwimmende Geräte in der Binnenschifffahrt“ auseinandersetzen müssen.

In diesem Artikel möchte ich anhand von Praxisbeispielen den vielfältigen Einsatz von schwimmenden Geräten in der Binnenschifffahrt erläutern.

Zur Illustration dienen Fotos welche während mehrerer Skippertrainings und Motorboottrainings auf Rhein und Maas entstanden sind.

Möge dieser Artikel allen helfen sich auf die Sportbootführerschein Prüfung vorzubereiten wie auch in der Praxis den Umgang mit schwimmenden Geräten souverän zu meistern.

Gerne nehme ich Anregungen und Ergänzungen auf und stehe selbstverständlich für Fragen zur Verfügung.

Schwimmende Geräte in der Binnenschifffahrt

Definition

Laut Binnenschifffahrtstraßenordnung (BinSchStrO) ist ein schwimmendes Gerät ein Fahrzeug. Es handelt sich um eine schwimmende Konstruktion mit technischen Einrichtungen, die für Arbeiten auf Wasserstraße oder in Häfen bestimmt sind, zum Beispiel Bagger, Kräne, Arbeitsplattformen und Markierungsplattformen.

Ein schwimmendes Gerät kann aber muss nicht einen eigenen Antrieb haben. Häufig werden diese Geräte von einem Fahrzeug zu ihrem Einsatzort geschleppt.

Kennzeichnung

Es wird in Tag und Nachtsignale unterschieden. Bei den Tagsignalen kommen entweder Tafeln oder Bälle in Verbindung mit Rhomben (Doppelkegeln) zum Einsatz. Nachts führen schwimmende Fahrzeuge in der Binnenschifffahrt Rundumlichter.

Praxisbeispiele schwimmende Geräte in der Binnenschifffahrt
Schwimmende Geräte in der Binnenschifffahrt - unter gegangener Steiger bei der Schnellenburg, Rheinkilometer 748

Rheinkilometer 748

Anschauliche Praxisbeispiele sind hilfreich beim Verstehen und Anwendungen von Verkehrsregeln und im Umgang miteinander.

Beispiel 1- gesunkener Steiger

Nach einer nächtlichen Kollision mit einem Binnenmotorschiff ist der Schwimmer des Steigers bei Rheinkilometer 748 Leck geschlagen und der Steiger samt Landungsbrücke gesunken. Das dadurch entstandene Unterwasserhindernis am Rand der Fahrrinne stellt eine Gefährdung für die Binnenschifffahrt dar.

Rheinkilometer 748 - Blickrichtung Rhein aufwärts

Rheinkilometer 748
Blickrichtung Rhein aufwärts

Für das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) ist die Sicherung des Steigers eine Routineaufgabe. Ein Arbeitsschiff des WSA positioniert ein schwimmendes Gerät mit Tafeln und Rundumlichtern in Höhe des Steigers zur Fahrrinne hin. Damit wird  tags wie nachts die Schifffahrt vor dem Unterwasserhindernis gewarnt.

Das schwimmende Gerät wird durch Anker auf der Position gehalten. Die Kennzeichnung ergibt sich folgerichtig:

Seite des Steigers

Rote Tafel bzw. rotes Rundumlicht signalisiert Durchfahrt verboten.

Seite zur Fahrrinne hin
Schwimmendes Gerät bei Nacht - In Blickrichtung links ist die Durchfahrt gesperrt

Schwimmendes Gerät bei Nacht
In Blickrichtung links ist die Durchfahrt gesperrt

Rot-weiße Tafel bzw. Rundumlichter rot über weiß gebieten Sog- und Wellenschlag zu vermeiden.

Erläuterung

Selbstverständlich ist eine Fahrt über den unter Wasser befindlichen Steiger hinweg gefährlich bzw. bei entsprechendem Tiefgang gar nicht möglich und somit verboten. Auf der Passierseite besteht das Gebot Sog- und Wellenschlag zu vermeiden damit das schwimmende Gerät weder beschädigt wird noch sich aus seiner Verankerung losreißt.

Beispiel 2 – Untiefe Nähe Neusser Hafen

Ein Binnenmotorschiff hat die Innenkurve deutlich zu eng genommen und ist dabei auf Grund gelaufen. Beim Auflaufen hat das Schiff das Kiesbett des Rheins vor sich her geschoben und damit eine Untiefe geschaffen. Nach dem Freischleppen des Binnenmotorschiffs hat das WSA die Untiefe mit einem schwimmenden Gerät gekennzeichnet.

Seite der Untiefe

Rote Tafel bzw. rotes Rundumlicht signalisiert Durchfahrt verboten.

Seite zur Fahrrinne hin

Rot-weiße Tafel bzw. Rundumlichter rot über weiß gebieten Sog- und Wellenschlag zu vermeiden.

Beispiel 2 – Sicherung von Brückenarbeiten

Auf der Maas werden an einer Brücke Wartungsarbeiten durchgeführt. Eine Arbeitsplattform für die Arbeiter hängt unter der Brücke und reduziert somit die Durchfahrtshöhe für die Binnenschifffahrt. Die Arbeitsplattform selber ist gekennzeichnet. Durch die nach unten gerichtete schwarze Spitze auf weißem Grund wird bereits auf die Durchfahrtsbeschränkung hingewiesen.

Darüber hinaus hat sich ein Arbeitsboot (schwimmendes Gerät) zur Sicherung der Arbeiten vor das Hindernis in den Strom gelegt. Auch in diesem Beispiel ist zur Seite des Hindernisses verboten (rote Tafel) und auf der Passierseite Sog- und Wellenschlag zu vermeiden.

Hinweise für die Sportschifffahrt

Jeder Sportbootfahrer muss sich mit der Kennzeichnung für schwimmende Geräte in der Binnenschifffahrt auskennen. In jedem Fall sind die gezeigten Signale von Sportbootfahrern zu beachten. Die Kenntnis der Binnenschifffahrtszeichen erwartet der Gesetzesgeber von uns Sportbootfahreren ebenfalls

Wolf, office@rheintrainer.de, +49 176-47666540

Über den Autor

Wolf Ortlinghaus

Wolf Ortlinghaus

Wolf Ortlinghaus ist seit mehreren Jahrzehnten auf Segel- und Motoryachten weltweit unterwegs. Freizeittörn, Überführungstörn, Skippertraining, Ausbildungstörn sowie die Motorboot Ausbildung wie auch das Radar Training auf dem Rhein bei Düsseldorf gehören bei ihm seit Jahren zum regelmäßigen Spektrum im praktischen Umgang mit Sportbooten. Gerne gibt er sein Wissen im Rahmen von Schulung, Beratung, Email, Telefon, einem persönlichen Gespräch und Blogs weiter.

  • Veröffentlicht in: News

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