AGB

AGB Rhein Trainer UG

Allgemeine Bedingungen für Lehrgänge, Motorboot-Ausbildung, Segel- und Motorboot-Törns und sonstige Veranstaltungen
1.   Teilnahmevoraussetzungen
An Lehrgängen, Segel- und Motorboot-Ausbildung oder anderen sportlichen Veranstaltungen der Rhein Trainer UG kann nur teilnehmen, wer gesund ist und schwimmen kann.

2.   Umfang der Leistungen
Mit der Teilnehmergebühr ist die Ausbildung bzw. Törn durch die Rhein Trainer UG abgegolten. Die An- und Abreise zum Lehrgang bzw. Veranstaltung ist Sache des Teilnehmers und liegt außerhalb der Leistungen und des Verantwortungsbereichs der Rhein Trainer UG.

3.   Versicherung
Bei den Veranstaltungen, die sportlichen Charakter haben, lassen sich trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen nicht alle Risiken ausschließen. Es wird daher der Abschluss einer Unfallversicherung empfohlen.
Eine Haftung durch die Rhein Trainer UG ist, außer bei nachweislich grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.

4.   Zahlungsbedingungen
Die Lehrgangsgebühr ist wie folgt fällig:
a.)   2  Wochen nach schriftlicher Bestätigung durch die Rhein Trainer UG.
b.)  Bei Anmeldung innerhalb von 14 Tagen vor Lehrgangsbeginn ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
Bei verspäteter oder versäumter Zahlung besteht kein Recht auf Teilnahme.

5.   Rücktritt
a)  durch die Rhein Trainer UG:
Die Rhein Trainer UG ist berechtigt, vor Beginn des jeweiligen Lehrgangs bzw. See Törns zurückzutreten, wenn dessen Durchführung aufgrund von Umständen unmöglich oder gefährdet wird, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren:
Derartige Umstände sind insbesondere Nichterreichen der vorgesehenen Teilnehmerzahl, mangelnde Einsatzbereitschaft des vorgesehenen Schiffes oder eines geeigneten Ersatzschiffes, plötzlicher Ausfall des/der Ausbilder(s), Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnung, Epidemien, Naturkatastrophen oder ähnliche schwerwiegende Ereignisse.
Bei Rücktritt durch die Rhein Trainer UG aus einem der vorgenannten Gründe erhält der Teilnehmer die geleistete Zahlung zurück. Weitergehende Ansprüche gegen die Rhein Trainer UG, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen.

b)  durch den Teilnehmer:
Rücktritte müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen.
Es gelten folgende Rücktrittsbedingungen, sofern nichts anderes vereinbart wurde:
Bei einem Rücktritt bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 % der ausgewiesenen Kursgebühren je Teilnehmer an, jedoch mindestens EUR 10,–.
Ab 29 Tage bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 80 % der Kursgebühren an.
Ab 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 100 % der Teilnahmegebühren an.
Es steht dem Teilnehmer stets der Nachweis offen, dass der Schaden nicht oder nicht in der von Rhein Trainer UG errechneten Höhe entstanden ist.
Bei Umbuchung der Anmeldung durch den Teilnehmer muss dieser der Rhein Trainer UG eine pauschalierte Umbuchungsgebühr in Höhe von 20 % jedoch mindestens EUR 10,– zahlen. Dies gilt nur bei Umbuchungen bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Diese sind schriftlich anzuzeigen.
Ab 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind Umbuchungen durch Pauschalierung nicht mehr möglich.
Es gelten dann die Bedingungen wie bei Rücktritt. Rücktritte müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen.

6.   Sonstiges
Die Teilnehmerdaten werden von Rhein Trainer UG unter Beachtung der Auflagen des Datenschutzgesetzes gespeichert. Es gilt der bei Buchung aktuelle Stand der allgemeinen Bedingungen. Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit anderer Klauseln oder des Vertrages.