Binnenschifffahrtszeichen
Für den Erwerb der Sportbootführerschein Binnen ist es zwingend notwendig sich mit den Binnenschifffahrtszeichen entsprechend der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung zu beschäftigen. Später für die Praxis ist die richtige Interpretation der Binnenschifffahrtszeichen mindestens genauso wichtig. Auf dieser Seite stellen wir Euch einige der für die Binnenschifffahrt relevanten Zeichen anhand von Fotos vor. Ziel ist es Euch für die Vorbereitung auf die Prüfung wie auch für die Praxis mit anschaulichen Fotos eine Hilfestellung zu geben. Die meisten Fotos entstanden während der von Rhein Trainer durchgeführten Motorbootausbildung, Überführungstörns und Skippertrainings.
Gerne veröffentlichen wir hier auch von Euch erstellte Fotos.
Schulen dürfen gerne mit uns unter office@rheintrainer.de Kontakt aufnehmen um Fotos für Unterrichtszwecke zu erhalten.
Einen Überblick aller Binnenschifffahrtszeichen findet Ihr auf Elwis und Wikipedia.
Je nach Revier wird es weitere Schifffahrtszeichen geben. In Deutschland sind neben der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV), die Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV) sowie die Donauschifffahrtspolizeiverordnung (DonauSchPV) zu beachten.
Die Bedeutung eines Zeichens lässt sich häufig schon durch die Darstellung erahnen. Bei einigen Zeichen gilt es jedoch die Bedeutung schlichtweg erst einmal zu lernen.
Verbotszeichen
Hier geht es auf eine Schleuse und ein Wehr zu. Grundsätzlich sollte vor Schleusen nicht überholt werden. Insbesondere Sportbootfahrer versuchen gerne noch vor der Schleuse sich eine bessere Position zu verschaffen. Die Tafel VHF 20 gibt den UKW Kanal für die Schleuse an.
Überholverbot für Verbände und zwischen einem Verband und gekuppelten Fahrzeugen. Ab hier gilt Rheinaufwärts das Überholverbot aufgrund des Rheinknies und den Liegeplätzen vor der Düsseldorfer Altstadt.
Regelung der Durchfahrt
Auf vielbefahrenen Wasserstraßen wird bei Brücken die Fahrtrichtung meistens festgelegt um eine gefährliche Annäherung bei Begegnung oder gar Kollisionen zu vermeiden. Das Foto zeigt in Fahrrichtung rechts die freie Durchfahrt ohne Gegenverkehr an. Links ist die Durchfahrt in Fahrtrichtung verboten. Diese Brücke befindet sich im Hafen Krefeld. Eines unserer Ziele für eine Streckenfahrt mit der Motoryacht.
Liegeplätze der Berufsschifffahrt
Die blauen Tafeln mit dem weißen auf die Spitze gestellten Quadrat kennzeichnen Liegeplätze für die Berufsschifffahrt. Das einfache weiße Quadrat gilt für alle Fahrzeuge die keine Kennzeichnungspflichtige Ladung transportieren. Fahrzeuge hingegen mit gefährlicher Ladung müssen tagsüber je nach Art der Gefährdung einen, zwei oder drei blaue Kegel als Signalkörper führen. Nachts und bei verminderter Sicht werden anstelle der Kegel blaue Rundumlichter geführt.
- Ein blauer Kegel / ein blaues Rundumlicht – Brennbare Stoffe, Tankschiffe
- Zwei blaue Kegel / zwei blaue Rundumlichter – Gesundheitsgefährdende Stoffe, z.B. Säuren und Laugen
- Drei blaue Kegel / dreie blaue Rundumlichter – Explosive Stoffe, z.B. Gastanker
Das unten dargestellte Foto kennzeichnet eine Liegestelle für ein anderes Fahrzeug als ein Fahrzeug der Schubschifffahrt, das die Bezeichnung nach § 3.14 Nummer 2 führen muss (§ 7.06 Nummer 1). Im weißen Quadrat stehen die zwei blauen Kegel mit der Spitze nach unter für die Gesundheitsgefährdene Ladung.
In Zusammenhang mit den Binnenschifffahrtszeichen, sind schwimmende Geräte in der Binnenschifffahrt ebenfalls zu berücksichtigen.
Über den Autor
Wolf Ortlinghaus ist seit mehreren Jahrzehnten auf Segel- und Motoryachten weltweit unterwegs. Freizeittörn, Überführungstörn, Skippertraining, Ausbildungstörn sowie die Motorboot Ausbildung wie auch das Radar Training auf dem Rhein bei Düsseldorf gehören bei ihm seit Jahren zum regelmäßigen Spektrum im praktischen Umgang mit Sportbooten. Gerne gibt er sein Wissen im Rahmen von Schulung, Beratung, Email, Telefon, einem persönlichen Gespräch und Blogs weiter.