Kleinschifferzeugnis für gewerbliche Fahrten in der Binnenschifffahrt

In diesem Beitrag möchte ich Euch das Kleinschifferzeugnis für gewerbliche Fahrten erläutern.

Für gewerbliche Fahrten in der Küsten- und Seeschifffahrt ist seit Jahren der Sportseeschifferschein als Befähigungsnachweis vorgeschrieben. Für gewerbliche Zwecke innerhalb de 12-sm-Zone reicht der SKS-Schein.

In der Binnenschifffahrt hingegen gab es seit jeher eine gesetztliche Lücke. Für gewerbliche Tätigkeiten wie Ausbildung, Überführungen, Probefahrten und ähnliche Tätigkeiten gab es bislang keine Lizenz bzw. Befähigungsnachweis.

Der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnen wurde als ausreichende Lizenz von den Behörden gedultet.

Sportboote und das Fahren mit Sportbooten dient jedoch dem Zweck der Erholung und hat keinen gewerblichen Charakter.

Mit Inkrafttreten der Binnenschifffahrtspersonalverordnung zum 18.01.2022 haben sich grundsätzliche Änderungen ergeben.

Für gewerbliche Fahrten ist ab diesem Stichtag das Kleinschifferzeugnis vorgeschrieben.

Kleinschifferzeugnis für gewerbliche Fahrten

Übergangsregelung seit Januar 2022

Bis zum 17.01.2024 ist im Rahmen einer Übergangsregelung weiterhin ein Sportbootführerschein ausreichend, sofern die gewerbliche Tätigkeit bereits vor dem 18.01.2022 ausgeübt wurde.

Kleinschifferzeugnis bei gewerblicher Tätigkeit vor dem 18.01.2022

Wer bereits vor dem 18.01.2022 den Sportbootführerschein im Rahmen einer Ausbildertätigkeit gewerblich genutzt hat, kann die Ausstellung des Kleinschifferzeugnis ohne Prüfung bei der Generaldirekt Wasserstraßen und Schifffahrt beantragen. Dieser Antrag kann bis zum 17.01.2024 gestellt werden.

Nach diesem Stichtag ist der Erwerb des Kleinschifferzeugnis nur noch durch Bestehen einer Multiple-Choice-Prüfung möglich.

Ärztliche Untersuchung

Wer über 60 Jahre alt ist muss einen Tauglichkeitsnachweis nach Anlage 5 BinSchPersV vorlegen. Danach erneut nach 5 Jahren und ab dem 70. Lebensjahr hat die Tauglichkeitsuntersuchung alle 2 Jahre durchgeführt zu werden. Die Tauglichkeitsuntersuchung darf ausschließlich von ermächtigten Ärztinnen und Ärzten druchgeführt werden.

Weitere Hinweise sind der Webseite der BG Verkehr zu entnehmen.

Weitere Links

ELWIS – Elektronischer Wasserstraßen-Informations-Service

Yachtüberführungen auf dem Rhein

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Bei Fragen könnt Ihr mir gerne eine Email schicken oder mich anrufen.

Ich wünsche Euch immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel!

Wolf
office@rheintrainer.de, +49 176-47666540

Über den Autor

Wolf Ortlinghaus
Wolf Ortlinghaus

Wolf Ortlinghaus ist seit mehreren Jahrzehnten auf Segel- und Motoryachten weltweit unterwegs. Freizeittörn, Überführungstörn, Skippertraining, Ausbildungstörn sowie die Motorboot Ausbildung wie auch das Radar Training auf dem Rhein bei Düsseldorf gehören bei ihm seit Jahren zum regelmäßigen Spektrum im praktischen Umgang mit Sportbooten. Gerne gibt er sein Wissen im Rahmen von Schulung, Beratung, Email, Telefon, einem persönlichen Gespräch und Blogs weiter.

  • Veröffentlicht in: News

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