Nach einer Information des DSV (Deutscher Segler-Verband e.V.) dürfen ab dem 1.September 2015 keine programmierbaren oder programmierten Taschenrechner bei der schriftlichen Prüfung zum Erwerb des Sportsee- und des Sporthochseeschifferscheins im Fach Navigation benutzt werden.
Der DSV hat eine Liste mit Taschenrechnern veröffentlicht, die ausdrücklich zugelassen sind. Mit diesen Taschenrechnern kann die Formelsammlung im Begleitheift uneingeschränkt benutzt werden. Alle aufgeführten Taschenrechner verfügen über die erforderlichen Winkelfunktionen (sin, cos, tan).
Häufig sind einfache Konstantenspeicher und die Umrechnungsfunktion von Dezimal auf Hexadezimal vorhanden.
Gerade bei der Astronavigation des Sporthochseeschifferscheins verschaffen programmierbare Taschenrechner einen deutlichen Zeitvorteil bei den Berechnungen und reduzieren die Eingabefehler signifikant.
Führerscheinanwärter für den Sporthochseeschifferschein müssen sich entsprechend auf die neuen Vorgaben einstellen.