Seefahrt wird häufig immer noch mit Alkoholgenuss in Verbindung gebracht. Es gibt zahlreiche Trinksprüche. Beim Manöverschluck wird jedes Manöver mit einem Schluck aus der Flasche zelebriert.
Bei einigen Seglern gibt es den ersten Schluck Sherry bereits nach dem Ablegen. Der Schiffsführer kippt einen Schluck ins Meer und spricht dazu:
Rasmus, altes Rübenschweien, gib uns Wind und Sonnenschein!
Es ist beeindruckend welche Alkoholmengen manche Crews für ihre Törns an Bord bunkern.
Sicherheitsverständnis
Um es gleich am Anfang unseres Beitrags ganz deutlich zu machen – Alkohol bleibt während der Motorbootfahrt und dem Segeln im Schapp. Nach dem Anlegen spricht selbstverständlich nichts gegen moderaten Alkoholgenuss. Insbesondere wer mit Seekrankheit zu kämpfen hat, sollte während des Törns ganz auf Alkohol verzichten.
Promillegrenze in Deutschland
Beim Führen und Steuern von Sportbooten gilt in Deutschland die gleiche Promillegrenze wie im Straßenverkehr. Diese liegt bei 0,5-Promille.
Alkoholkontrollen
Sportbootfahren und Alkohol ist immer noch ein großes Thema. Die Wasserschutzpolizei führt deshalb auf dem Wasser, in Schleusen und Häfen regelmäßig Alkoholkontrollen durch.
Gute Gründe für eine alkoholfreie Sportbootfahrt
Alkohol beeinflusst unsere Reaktionsfähigkeit und unseren Gleichgewichtssinn. An Bord eines Sportboots ist unser Gleichgewichtssinn extrem wichtig um Schaukelbewegungen sicher ausgleichen zu können. In zahlreichen tödlichen Unfällen durch Überbordfallen wurde Alkohol im Blut festgestellt.
- Alkohol fördert Seekrankheit
- Verminderte Reaktionsfähigkeit
- Beeinträchtigung des Gleichgewichtssinns
- Beschleunigt das Auskühlen des menschlichen Körpers
Medikamente und Drogen
Drogen sind generell an Bord tabu. Bei Medikamenten gilt es sorgfältig den Beipackzettel zu studieren und mögliche Beeinträchtigungen zu berücksichtigen.
Sportbootführerschein – Basisfragen
Frage 2 – Basisfragen – Fragenkatalog auch auf ELWIS
In welchen Fällen darf weder ein Sportboot geführt noch dessen Kurs oder Geschwindigkeit selbstständig bestimmt werden?
Antwort:
Wenn man infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung behindert ist oder wenn eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 ‰ oder mehr im Körper vorhanden ist.