Verlängerung der Kleinschifferzeugnis Übergangsregelung

Am 22.01.2023 hatte ich bereits einen Betrag zum Kleinschifferzeugnis für die gewerbliche Binnenschifffahrt veröffentlicht.

In Zusammenhang mit der Einführung des Kleinschifferzeugnisses gibt es zahlreiche Fragen von betroffenen Schiffsführern, Ausbildern, Schulen und Vereinen.

Der Deutsche Segler Verband (DSV) steht als Dachverband für den Segelsport im Austausch mit dem Bundesminiterium für Digitales und Verkehr.

Übergangsregelung

Ich hatte in dem Beitrag auf die Übergangsfrist bis zum 17.01.2024 hingewießen. Diese besagt, dass Inhaber des Sportbootführerscheins mit dem Geltungsbereich Binnen das Kleinschifferzeugnis ohne Prüfung beantragen können sofern eine gewerbliche Tätigkeit in der Binnenschifffahrt bereits vor dem 18.01.2022 ausgeübt wurde.

Planung des Ministeriums

Laut E-Mail des DSV vom 15.02.2023 an die Mitgliedsvereine plant das Ministerium die derzeitige Übergangsregelung bis zum 17.01.2025 zu verlängern.

Der DSV geht davon aus, dass sich noch weitere Klarstellungen oder Anpassungen ergeben dürften.

Ich bin gespannt wie die weitere Entwicklung zum Kleinschifferzeugnis aussehen wird.

Hinweis

An dieser Stelle sei mir der Hinweis gestattet, dass künftig der Sportbootführerschein nicht mehr für gewerbliche Fahrten wie z.B. Ausbildung auf den Binnenschifffahrtstraßen ausreichend ist. Jeder Ausbilder muss sich somit mit der Thematik Kleinschifferzeugnis auseinandersetzen.

Verlängerung der Kleinschifferzeugnis Übergangsregelung
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