Für Binnenschiffer gelten bei Hochwasser Einschränkungen. Diese Einschränkungen gelten auch für Sportboote. Die Einschränkungen unterscheiden sich je nachdem ob der Pegel die Hochwassermarke I oder II erreicht bzw. überschritten hat.
Dieses Wissen ist für die Praxis wie auch für die Sportbootführerschein Binnen Prüfung notwendig.
Hochwassermarke I
Für das Fahren ab der Hochwassermarke I muss das Fahrzeug mit einem zugelassenen UKW Binnenfunkgerät ausgerüstet sein. Für den Betrieb ist das entsprechende Funkzeugnis (UBI) vorgeschrieben. Es muss der Verkehrskreis Nautische Informationen eingeschaltet sein.
Es gilt ein Fahrverbot für alle Fahrzeuge ohne UKW Funk.
Die Fahrzeuge haben möglichst in der Mitte des Flusses zu fahren. Eine Geschwindigkeit von 20 Km/h gegenüber dem Ufer darf nicht überschritten werden. Ein über die Ufer treten des Wassers ist auf jeden Fall zu vermeiden.
Je nach Gewässer können weitere Einschränkungen gelten. Diese sind dem Teil 2 der Binnenschifffahrtsstraßenordnung zu entnehmen.
Hochwassermarke II
Einstellung der Schifffahrt mit Ausnahme des Übersetzverkehrs.
Gefahren bei Hochwasser
Das Fahren bei hohen Pegelständen bis zum Erreichen der Hochwassermarke II erfordert besondere Aufmerksamkeit. Es ist vermehrt mit Treibgut zu rechnen. Buhnen (Kribben) sind bei Hochwasser überspült und somit für den Schiffsführer nicht immer erkennbar. Die Strömungsgeschwindigkeit ist meist deutlich höher und der Strömungsverlauf kann durch Überflutungen deutlich verändert sein.
Aktuelle Pegelstände und Hochwasser
Pegelstände und Informationen zu Hochwasser werden über UKW Funk, Radio, Fernsehen und Internet zur Verfügung gestellt.
Nachfolgend Links von amtlichen Einrichtungen:
Sportboot fahren auf dem Rhein
Fotos vom Rhein bei Düsseldorf
Die Fotos wurden anlässlich unseres Motorboot Training Mitte Juni 2021 erstellt.
Richtig erfreulich – die Menschen sind wieder auf der Straße und dem Wasser. Auch die Weiße Flotte ist wieder unterwegs und sogar das Riesenrad durfte wieder seinen Betrieb aufnehmen.