Neue Sportbootführerscheinverordnung 2017

Neue Sportbootführerscheinverordnung 2017 - Motorbootausbildung auf dem Rhein bei Düsseldorf

Motorbootausbildung auf dem Rhein bei Düsseldorf

Am 10. Mai 2017 ist die Neue Sportbootführerscheinverordnung 2017 in Kraft getreten.

Die neue Sportbootführerscheinverordnung 2017 ersetzt die bisherigen zwei Sportbootführerscheinverordnungen Sportbootführerschein Binnen und Sportbootführerschein See.

Es wird künftig nur noch einen Sportbootführerschein geben!

Auf diesem Schein wird der jeweilige Geltungsbereich, Binnen und / oder See, vermerkt sein.

Aus der neuen Sportbootführerscheinverordnung ergeben sich neben dieser Vereinfachung noch einige weitere Veränderungen.

Neue Sportbootführerscheinverordnung 2017

Wichtige Änderungen

  1. Geltungsbereich
    • Auf dem Rhein für Sportboote von weniger als 15 Metern Länge wie bisher auch.
    • Auf den übrigen Binennschifffahrtstraßen für Sportboote von weniger als 20 Metern Länge. Die neue Längenbegrenzung gilt auch für die Inhaber der alten Sportbootführerscheine.
    • Auf den Seeschifffahrtsstraßen für Sportboote ohne Längenbegrenzung.
  2. Zuständige Prüfungsausschüsse
    • Alle Prüfungsausschüsse des DSV dürfen künftig die Sportbootführerschein Prüfungen für den Geltungsbereich See im Inland und Ausland abgelegt werden.
  3. Theorie und Praxisprüfungen können an verschiedenen Orten und zu verschiedenen Zeitpunkten abgelegt werden. Bislang mussten beim Sportbootführerschein die Prüfungen für die Praxis und Theorie am selben Tag abgelegt werden. Diese Änderung gibt Prüfungsausschüssen und Prüfungsanwärtern deutlich mehr Flexibilität.
  4. Die Antragsfrist wurde auf 1 Woche reduziert.
    Auch diese Neuerung ermöglicht allen Beteiligten eine höhere Flexibilität.
  5. Die Sperrfrist nach nicht bestandener Prüfung entfällt. Eine Wiederholungsprüfung kann jedoch nicht am selben Tag stattfinden.
  6. Für die Führerschein freien Sportboote entfällt die Altersgrenze. Im Prinzip darf jetzt ein Sechsjähriger ein 15 PS starkes Motorboot auf der Mosel führen.
  7. Ärztliches Zeugnis
    Die Wiederholungspflicht der ärztlichen Untersuchung bei eingeschränktem Sehvermögen entfällt. Diese Änderung soll auch für die Inhaber der bisher erworbenen Sportbootführerscheine gelten.
    Künftig kann der Arzt jedoch das Zeugnis in einem verschlossenen Umschlag an den Prüfungsausschuss schicken. Es sei den, der Antragssteller verzichtet darauf. Diese neue Passus wurde aufgrund von aktuellen Datenschutzbestimmungen mit aufgenommen.
  8. Prüfungsgebühren
    Es wird künftig mehr Transparenz bei den Prüfungsgebühren geben. In den Gebühren sind die Reisekosten der Prüfer sowie evtl. anfallende Raumkosten enthalten.

Die vollständige Sportbootführerscheinverordnung steht auf ELWIS als Download bereit.

Im Großraum Düsseldorf deckt jetzt der Prüfungsausschuss Rhein Ruhr bedingt durch die Neue Sportbootführerscheinverordnung 2017 das gesamte Spektrum der Sportbootführerscheine (Geltungsbereich Binnen und See), Sportküstenschifferschein (SKS) wie auch der Funkscheine (UBI, SRC, LRC) sowie dem Fachkundenachweis (Pyrotechnische Seenotsignalmittel) ab.

Grundsätzlich sind mehrheitlich die Anpassungen und Vereinfachungen der Sportbootführerscheinordnung zu begrüßen. 

Ich wünsche allen Einsteigern in den motorisierten Wassersport einen schönen und erfolgreichen Einstieg in das Sportbootfahren wie unter Maschine als auch unter Segeln.

Gerne stehe ich unter 0176-47666540 und office@rheintrainer.de für Fragen zu den deutschen Sportbootführerscheinen kostenfrei zur Verfügung.

Wolf Ortlinghaus

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