Anerkennung von ausländischen Sportbootführerscheinen

In Deutschland besteht für motorisierte Sportboote die Führerscheinpflicht im Bereich der Seeschifffahrtstraßen und entsprechend auf allen Binnenschifffahrtstraßen und Binnengewässern.

Diese Führerscheinpflicht besteht für alle Sportboote mit mehr als 15 PS. Lediglich auf dem Rhein besteht bereits bei mehr als 5 PS die Notwendigkeit den Sportbootführerschein Binnen vorlegen zu können.

Im Ausland erworbene Sportbootführerscheine und Funk Lizenzen werden bei deutschen Staatsbürgern grundsätzlich nicht in Deutschland anerkennt!

Anerkennung von ausländischen Sportbootführerscheinen
Motoryacht Vissers MK 1250 – in den Niederlande führerschein frei

Sportbootfahrer ohne deutsche Staatsbürgerschaft

Sportbootfahrer anderer Nationalitäten mit Wohnsitz im Ausland dürfen entsprechend den Regeln ihres Heimatlandes deutsche Gewässer bereisen. Diese Erlaubnis gilt maximal für 1 Jahr.

Bei einem längeren Aufenthalt in Deutschland ist der für das jeweilige Revier erforderliche Sportbootführerschein zu erwerben.

Beispiel:

Ein Sportbootfahrer mit der französischen Staatsbürgerschaft verfügt über den zum Sportbootführerschein See (SBF See) vergleichbaren Permis de Mer. Seit 2 Jahren lebt er in Deutschland und möchte in deutschen Küstengewässer ein motorisiertes Motorboot mit 75 PS anmieten. Für die Nutzung dieses Charterboots benötigt er zwingend den amtlich vorgeschriebenen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich See.

Gleiches gilt wenn dieser Sportbootfahrer in Deutschland den Sportküstenschifferschein (SKS) erwerben will. Zwingende  Voraussetzung für den Erwerb ist der Sportbootführerschein See. Da der Permis de Mer nicht anerkannt wird ist eine vorherige Prüfung für den SBF See abzulegen.

Gleiches gilt für die Funkscheine. Ein englisches Funkzeugnis, z.B. SRC (Short Range Certificate) wird in Deutschland nicht anerkannt.

Fahren ohne Führerschein

Es ist dringend davon abzuraten ausländische Scheine als Ersatz für deutsche Sportbootführerscheine bzw. Funklizenzen zu erwerben. Faktisch ist dies Fahren ohne Führerschein bzw. Nutzung einer Seefunkstelle ohne gültige Lizenz.

Sicherlich ist es bedauerlich, dass in einem vereinten Europa noch keine Harmonsierung der Sportbootführerschein erfolgt ist. Gleichwohl ist zu beachten das geltendes Recht Anwendung findet.

Sportbootführerscheine

Über den Autor

Wolf Ortlinghaus
Wolf Ortlinghaus

Wolf Ortlinghaus ist seit mehreren Jahrzehnten auf Segel- und Motoryachten weltweit unterwegs. Freizeittörn, Überführungstörn, Skippertraining, Ausbildungstörn sowie die Motorboot Ausbildung wie auch das Radar Training auf dem Rhein bei Düsseldorf gehören beim ihm seit Jahren zum regelmäßigen Spektrum im praktischen Umgang mit Sportbooten. Gerne gibt er sein Wissen im Rahmen von Schulung, Beratung, Email, Telefon, einem persönlichen Gespräch und Blogs weiter.

  • Veröffentlicht in: News

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